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Allgemeine Geschäftsbedingungen der exvomo e. U.

Diese Seite drückt die Zusammenarbeit mit Thomas Leskowsky und dem damit verbundenen Einzelunternehmen exvomo e. U. (welches zudem in diesem Schreiben als „exvomo“ weitergeführt wird), Unternehmensadresse: exvomo e.U., Kellerberggasse 70/4/5, 1230 Wien, aus und setzt damit einen vertraglichen Rahmen für die Bereiche E-Commerce Beratung und Partnerschaften (sowohl als Agentur, als auch als Dienstleister). 

Die AGBs (Beratung & Partnerschaften) wurden zuletzt am 16. Februar 2022 aktualisiert.

Die AGBs (Online Akademie) wurden zuletzt am 19. April 2022 aktualisiert. 

Die AGBs (Events) wurden zuletzt am 13. Oktober 2023 aktualisiert.

Hier stellen wir die AGBs für die Geschäftsbereiche Beratung und Partnerschaften als PDF (geeignet für Druck) zur Verfügung: AGBs von exvomo e. U. Download

Hier stellen wir die AGBs für den Geschäftsbereich Events als PDF (geeignet für Druck) zur Verfügung: AGBs zu den Event von exvomo e. U. Download. 

Die AGBs für die Online Akademie sind diesem Link zum Entnehmen: > Klicke hier für die Geschäftsbedingungen der Online Akademie. 

Unter folgendem Link können Sie die vollständigen AGB aus allen Geschäftsbereichen (geeignet für den Druck) herunterladen: Druckbares Exemplar der gesamten AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen: E-Commerce Beratung

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen und dessen Geltungsbereich 

Dieses Kapitel regelt den Geltungsbereich und die Wirksamkeit der Geschäftsbeziehungen. 

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftragnehmer*in und Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten bei diversen Vertragsbeziehungen keine AGBs angeführt werden, treten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. Der/Die Auftragnehmer/in kann jederzeit auf diese Website zugreifen und durch den Link unterhalb als PDF abspeichern. 

1.2. Eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht möglich. Eine entsprechende Ausnahme kann dann gemacht werden, wenn beide Vertragsparteien dieser Änderung für ihre Zusammenarbeit schriftlich einwilligen. 

1.3. Sollte eine einzelne Bedingung dieser AGB nicht wirksam sein oder unwirksam gemacht werden, bleiben die geschlossenen Verträge dennoch aufrecht und die unwirksame Regelung wird durch eine, der dem wirtschaftlichen Zwecks entsprechende, sinnvolle, Regelung ersetzt. 

2. Beratungsaufträge

Beratungsaufträge werden in der Regel durch das schriftliche Angebot an den/die Auftragnehmer/in geregelt. 

2.1. Inhalte einer Vereinbarung für die Zusammenarbeit im Zuge eines Beratungsauftrages werden nochmals explizit im Zuge eines schriftlichen Angebotes angeführt, um den inhaltlichen Rahmen festzulegen. 

2.2. Der/die Auftraggeber/in sorgt dafür, dass sämtliche, für die beauftragte Erfüllung der Leistung notwendigen Informationen zeitgerecht erbracht werden und exvomo über laufende Fortschritte, Hindernisse und Entwicklungen informiert. Sollte sich der/die Auftraggeber über einen Zeitraum von über drei Monaten sämtlichen Schriftverkehr, Telefonaten und Kontaktversuchen entziehen, ist exvomo dazu berechtigt, eine angemessene Endabrechnung der Leistung in Rechnung zu stellen, sofern diese nicht im Vorhinein verrechnet wurde. 

2.3. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitiger Loyalität.

2.4. Im Zuge der Berichterstattung und der Berichtspflicht verpflichet sich exvomo, auf Wunsch eine Aufstellung sämtlicher Arbeiten bzw. Arbeitsfortschritten einer Beauftragung zu berichten und dokumentieren. 

2.5. Eine Dokumentation Zuge der Zusammenarbeit erfolgt zumeist automatisch durch die Zusammenfassung von Gesprächsprotokollen (Zusendung per E-Mail), Arbeitsfortschritten und Dokumentationen. 

2.6. Eine genaue Zeiterfassung der geleisteten Stunden kann bei Bedarf vor Abschluss einer Vertragsvereinbarung (zum Beispiel bei der Abrechnung von variablen Stundensätzen abseits eines Pauschalbetrages) angefordert werden. Die darin befindlichen Stunden sind allerdings nicht streitbar, da sie bereits erbracht wurden. 

 

3. Geistiges Eigentum und Urheberrecht

Es gilt allgemein das Urheberrechtsgesetz, welches nur unter einer schriftlichen Vereinbarung abgeändert werden kann. 

3.1. Sämtliche geschaffene Werke von exvomo beinhalten dessen Urheberrecht und dürfen nur im Form des genannten Zweckes im Zuge des Vertrages verwendet werden. Eine Vervielfältigung ist daher ohne ausdrücklicher Zustimmung von exvomo nicht gegeben, es sei denn, sie ist zuvor schriftlich vereinbart worden. 

3.2. Ein Verstoß des bzw. der Auftraggebers bzw. Auftraggeberin berechtigt exvomo dazu, ein bestehendes Vertragsverhältnis per sofort aufzulösen und sämtliche Ansprüche im Zuge des Schadenersatzes (Unterlassung, etc.) geltend zu machen. 

3.3. Die für den/die Auftraggeber/in erbrachte Leistung darf von exvomo als Referenz in anderen Zusammenhängen (Website, Lehrpräsentationen, Werbemitteln, etc.) verwendet werden ohne dem/der Auftraggeber/in ein Entgelt abzutreten. 

 

4. Gewährleistung

Exvomo ist stets bemüht, sämtliche vereinbarte Leistungen zur vollen Zufriedenheit zu erfüllen. 

4.1. Exvomo sorgt dafür, dass sämtliche Verschulden an Unrichtigkeiten und Mängel der erbrachten Leistungen zu verantworten, sofern exvomo binnen sechs Monaten nach der Leistungserbringung darüber in Kenntnis gesetzt wurde – andernfalls erlischt der Anspruch. 

5. Haftung & Schadensersatz

5.1. Exvomo haftet für Schäden (ausgenommen Schäden an Personen) nur im Falle eines groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit). Dies gilt auch für Schäden, die beim/bei der Auftraggeber/in durch den Einsatz von Dritten entstanden ist und zurückgehen. 

5.2. Schadensersatz kann innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens gelten gemacht werden. Der Anspruch erlischt nach drei Jahren, wenn diese nicht geltend gemacht werden. 

5.3. Der/Die Auftraggeber/in ist beweispflichtet, was heißt, dass der Schaden von exvomo oder dessen Dritte Person auf ein Verschulden zurückzuführen ist. 

 

6. Geheimhaltung & Datenschutz

Exvomo ist sich sämtlichen Geheimhaltungen und Datenschutzrichtlinien bewusst und sorgt dafür, dass du dich in einem vertrauenswürdigem Umfeld wohl fühlen kannst.

6.1. Exvomo verplfichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gebrachten geschäftlichen Angelegenheiten (darunter auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse). Diese sind allerdings vom/von der Auftragnehmer/in gesondert auszudrücken. 

6.2. Exvomo sorgt dafür, dass die gesamten Werkesinhalte, Informationen und sonstige Umstände im Zusammenhang mit der Erstellung, darunter auch die Daten von Klientinnen und Klienten, gegenüber Dritten mit Stillschweigen bewahrt werden. 

6.3. Die Schweigepflicht geht auch an Gehilfen oder Stellvertreter über, die Arbeit im Zusammenhang mit dem Auftragnehmer/in verrichten. 

6.4. Die Verschweigepflicht erlischt nicht, es sei denn, es müssen Aussagen getroffen werden, die dem Gesetze dienen. 

6.5. Exvomo darf personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Zweck und Vertrag verarbeiten, sofern diese im Sinne des Datenschutzes in Ordnung sind und durch eine Zustimmung getroffen worden sind. 

 

7. Honorar & Entgelt für Leistungen 

Ein fairer Tausch von Leistung zu Entgelt sollte in Interesse beider Vertragsparteien sein. 

7.1. Exvomo ist dazu berechtigt, ein entsprechend definiertes Honorar für die gestellte Leistung in Rechnung zu stellen. Je nach Vertragsvereinbarung kann es zu einer Vorauszahlung des gesamten Betrages oder eines Teils kommen, zu mehreren Teilbeträgen oder zu einer Abrechnung nach erbrachter Leistung. Ist eine Rechnungslegung erfolgt, gelten 7 Tage Zahlungsziel als Standard. Wird dieses Zahlungsziel nicht eingehalten, werden weitere 7 Tage Nachfrist gesetzt. Danach werden rechtliche Schritte seitens des Inkasso geltend gemacht. 

7.2. Exvomo stellt grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigte Rechnung aus.

7.3. Sämtliche Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind individuell vereinbar und vor Vertragsbeginn zu klären. Erfolgt keine Klärung werden diese in Rechnung gestellt. Es siegt allerdings immer der Kulanzweg in dieser Betrachtung. 

7.4. Unterbleibt oder unterlässt der/die Auftraggeber/in die Durchführung eines gemeinsamen Werkes, behaltet exvomo dennoch den Anspruch auf die Zahlung des gemeinsam vereinbarten Honorars. Werden gewisse Aufwendungen nicht mehr gebraucht, wird nur ein angemessener Anteil von 35% der ersparten Ausgaben von exvomo in Rechnung gestellt. Mit der Rechnungsstellung des angemessenen Anteils entfällt weiter das Recht, diese Arbeit in Anspruch zu nehmen. 

7.5. Wird ein Honorar oder eine Zwischenabrechnung nicht wie vereinbart beglichen, nimmt sich exvomo das Recht vor, seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu müssen bzw. werden diese pausiert. 

7.6. Wird eine Abrechnung auf variablen Stunden vereinbart, erfolgt eine Abrechnung der erbrachten Stunden im 14-Tage-Rhythmus. Eine Dokumentation dieser wird in einer Tabelle übersichtlich und transparent für beide Parteien dargestellt. Der/Die Auftraggeber erhält zudem eine Echtzeit-Betrachtungsmöglichkeit des Dokuments. 

 

8. Rechnungslegung

Wir stellen aufgrund nachhaltiger Gründe unsere Rechnungen digital zu. Auf Wunsch werden diese auch in physischer Form zugestellt. 

8.1. Exvomo sorgt dafür, dass dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin Rechnungen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Der bzw. die Auftraggeber/in stimmt mit Vertragsunterzeichnung dieser Vereinbarung zu. 

8.2. Eine Zusendung der Rechnung per Post muss schriftlich vereinbart werden und von beiden Parteien gezeichnet werden. 

9. Dauer eines Vertrages

Vertragsdauern werden grundsätzlich zusätzlich in schriftlichen Angeboten definiert. 

9.1. Die Vertragsdauer endet grundsätzlich mit dem vereinbarten Projektabschluss. 

9.2. Ein Vertrag kann jederzeit aus wichtigen Gründen von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Wichtige Gründe können beispielsweise Vertragsverletzungen sein oder das Eröffnen eines Insolvenzverfahrens (und dadurch in Zahlungsverzug gerät) oder wenn es Bedenken hinsichtlich der Bonität gibt und keine Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten erbracht werden, um eine entsprechende finanzielle Sicherheit damit zu bedienen. 

10. Schlussbestimmungen

10.1. Die beiden Vertragspartner erklären sich dazu bereit, sämtliche Angaben in voller Wahrheit und Gewisshaftigkeit ausgefüllt zu haben, und verpflichten sich Änderungen umgehend bekannt zu geben. 

10.2. Änderungen von Verträgen oder der hier angeführten AGBs bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ebensowenig mündliche Zusagen von Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers/Auftragnehmerin oder beauftragte Dritte. 

10.3. Das österreichische Recht ist unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes anwendbar. 

10.4. Erfüllungsort, ist die Niederlassung von exvomo. 

10.5. Streitigkeiten werden durch das sachlich in Betracht kommende Gericht am Unternehmensort von exvomo vollbracht. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Partnerschaften & Netzwerk

Exvomo bieten Agenturen und Dienstleistungsunternehmen die Möglichkeit im Zuge einer Partnerschaft vorzugsweise bei der Vermittlung von Kontakten behandelt zu werden und unterstützt diese Unternehmen dabei eine verbesserte Sichtbarkeit in der österreichischen E-Commerce Branche zu erlangen.

1. Geltungsbereich der Partnerschaften

1.1. Als Basis für die Zusammenarbeit im Zuge einer Partnerschaft mit exvomo gilt die Unterzeichnung der Partnerschaftsvereinbarung sowie dessen bezahlte Rechnung. Im Zuge der Partnerschaftsvereinbarung werden sämtliche Leistungen aufgelistet, die das Partnerunternehmen erwarten darf. 

1.2. Der Beginn der Partnerschaft startet mit dem Datum der Zusendung des unterzeichneten Vertrages (Partnerschaftsvereinbarung). Durch die Zusendung der Rechnung nimmt exvomo die Partnerschaft offiziell an. 

 

2. Zusammenarbeit im Zuge der Partnerschaft

2.1. Ziel der Partnerschaft ist es, gemeinsam die österreichische E-Commerce Branche aktiv zu bearbeiten. Darunter fällt die gemeinsame Erstellung von Inhalten, die Vernetzung zu passenden Geschäftspartnern und die Erhöhung des Bekanntheitsgrades. Eine genauere Auflistung ist den aktuellen Partnerleistungen zu entnehmen. Exvomo verpflichtet sich jedoch nicht, eine gewisse Anzahl an Kontakten oder Beiträgen zu leisten. Es handelt sich hierbei nicht um die Übernahme von Vertriebstätigkeiten des Partners, sofern dies nicht explizit im Vertrag verhandelt wurde. 

2.2. Es gilt kein Exklusivrecht von Partnern (es können mehrere Dienstleister aus einer Branche, beispielsweise Logistik, Payment, uvm.) Teil des Partnernetzwerks werden.

3. Honorar und Entgelt für die Partnerschaft

3.1. Für die Partnerschaft verrechnet exvomo eine jährliche Partnerschaftsgebühr zu entrichten, welche den aktuellen Partnerschaftsvereinbarungen entnommen werden kann. Diese unterteilen sich in Agenturpartnerschaften und Dienstleisterpartnerschaften. 

3.2. Agenturpartnerschaften werden ausschließlich für österreichische Agenturen angeboten. Internationale Agenturen erhalten den Vertrag einer Dienstleisterpartnerschaft. Dies dient zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich. 

 

 

4. Dauer der Partnerschaft 

4.1. Ab Vertragsunterschrift durch den Partner ist diese Partnerschaft für 12 Monate gültig und verlängert sich bei Nicht-Kündigung um weitere 12 Monate. 

4.2. Die Kündigung der Partnerschaft kann jederzeit unter der Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen (E-Mail, Kontaktformular, Brief). 

4.3. Bei einer Zustellung der Kündigung per Brief ist das Schreiben eingeschrieben zu überreichen. 

4.4. Mündliche Kündigungen werden aufgrund ihrer Beweispflicht nicht akzeptiert und sind nicht wirksam. 

 

5. Beginn der Leistung & Zahlungsverzug

5.1. Das Partnerunternehmen erhält nach Abschluss eines Partnerschaftsvertrages eine Rechnung über die vereinbarte Höhe. Wird diesem Rechnungsbetrag nicht nachgekommen, behält sich exvomo das Recht vor, sämtliche Tätigkeiten ruhend zu stellen. 

5.2. Eine Nicht-Bezahlung der Partnerschaftsgebühr stellt keine automatische Kündigung der Partnerschaft dar und auch die Laufzeit bleibt davon unverändert. 

 

6. Elektronische Rechnungslegung

6.1.Exvomo sorgt dafür, dass dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin Rechnungen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Der bzw. die Auftraggeber/in stimmt mit Vertragsunterzeichnung dieser Vereinbarung zu. 

6.2. Eine Zusendung der Rechnung per Post muss schriftlich vereinbart werden und von beiden Parteien gezeichnet werden. 

 

7. Schlussbestimmungen

7.1. Die beiden Vertragspartner erklären sich dazu bereit, sämtliche Angaben in voller Wahrheit und Gewisshaftigkeit ausgefüllt zu haben, und verpflichten sich Änderungen umgehend bekannt zu geben. 

7.2. Änderungen von Verträgen oder der hier angeführten AGBs bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ebensowenig mündliche Zusagen von Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers/Auftragnehmerin oder beauftragte Dritte. 

7.3. Das österreichische Recht ist unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes anwendbar. 

7.4. Erfüllungsort, ist die Niederlassung von exvomo. 

7.5. Streitigkeiten werden durch das sachlich in Betracht kommende Gericht am Unternehmensort von exvomo vollbracht. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich "Online Akademie"

Zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online Akademie geht es hier: > Klicke hier für die Geschäftsbedingungen zur Online Akademie. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Events

Die „exvomo e. U.“, Inhaber Thomas Leskowsky, BA, MA, Kellerberggasse 70/4/5, 1230 Wien, Österreich, Firmenbuchnummer: 571229 (in der Folge „VERANSTALTER“), bietet Events rund um das Thema E-Commerce (in der Folge die „EVENTS“) an.

Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt der Annahme zu Grunde, dass es sich beim KUNDEN um einen Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG handelt.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme und Sponsoring von EVENTS.

Sofern Beratungsleistungen oder Online-Kurse beauftragt werden, gelangen separate Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anwendung.

Geschäfts- und Vertragssprache ist Deutsch.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom KUNDEN für den Zweck der Online-Registrierung auf seinem Computer dauerhaft gespeichert und/oder ausgedruckt werden. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelangen nicht zur Anwendung.

1. Stornoregelung

Der KUNDE ist berechtigt, bis zu 60 Tage vor dem vereinbarten EVENT-Termin eine bereits vereinbarte Teilnahme zu stornieren und sein bereits bezahltes Entgelt zurück zu verlangen.

Erfolgt die Stornierung des KUNDEN weniger als 60 Tage bis 45 Tage vor dem EVENT-Termin, ist der VERANSTALTER berechtigt, 50 % der Eventgebühren einzubehalten.

Erfolgt die Stornierung des KUNDEN weniger als 45 Tage vor dem EVENT-Termin, ist der VERANSTALTER berechtigt, 100 % der Eventgebühren einzubehalten.

2. Absage und höhere Gewalt

Der VERANSTALTER behält sich das Recht vor, ein EVENT auch kurzfristig abzusagen. Sind die Gründe dafür außerhalb seiner Sphäre gelegen, übernimmt der VERANSTALTER keine Haftung für etwaige dadurch verursachte Schäden.

Der VERANSTALTER behält sich weiters vor, das EVENT kurzfristig online durchzuführen oder den ursprünglichen Eventplan kurzfristig zu ändern.

3. Erfüllungsgehilfe und Unteraussteller

Der VERANSTALTER ist berechtigt, für die Erfüllung seiner Aufgaben einen Erfüllungsgehilfen heranzuziehen.

Der KUNDE ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des VERANSTALTERs berechtigt, seine Location an einen Unteraussteller zu übergeben.

4. Angebot und Vertragsabschluss

4.1. Ticket-Erwerb über Webmaske

Nach Eingabe der erforderlichen Daten in die dafür vorgesehene Webmaske gibt der KUNDE durch Klicken des Buttons „jetzt zahlungspflichtig anmelden“ eine verbindliche Bestellung gegenüber dem VERANSTALTER ab.

Vor dem endgültigen Absenden einer Registrierung hat der KUNDE noch einmal die Gelegenheit, diese auf etwaige Fehler zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Der Vertrag mit dem VERANSTALTER kommt erst zustande, wenn der VERANSTALTER die Bestellung ausdrücklich annimmt („Registrierungsbestätigung“).

Der Leistungsumfang und die Dauer des EVENTS ergeben sich aus der konkreten Auswahl des KUNDEN.

4.2. Erwerb von Sponsoring-Möglichkeiten bei EVENTs

Der VERANSTALTER lässt dem KUNDEN eine Einladung, samt gegenständlichen AGB, zukommen. Diese Einladung ist als „Anbot zur Anbotsstellung“ zu qualifizieren und hat keinen bindenden Charakter.

Sofern der KUNDE der Einladung folgen möchte, lässt dieser dem VERANSTALTER ein Angebot zukommen. In diesen Fällen gelten die vom VERANSTALTER übermittelten AGB als vereinbart, sofern der VERANSTALTER den Vertrag in der Folge annimmt.

Der Vertrag zwischen dem KUNDEN und dem VERANSTALTER kommt zustande, sobald der VERANSTALTER das Angebot des KUNDENs durch eine Annahmeerklärung bestätigt. Die Annahmeerklärung ist an die Rechnungslegung geknüpft.

5. Zahlungsmodalitäten

Die Höhe des Entgelts ergibt sich jeweils aus dem Angebot/Einladung des VERANSTALTERS. Die angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge.

Forderungen werden mit Rechnungslegung fällig und sind binnen 14 Tagen ohne Skonto zu bezahlen.

Sponsoren haben dafür zu sorgen, dass das Entgelt für das Sponsoring mindestens sieben Tage vor dem EVENT beim VERANSTALTER eingelangt ist. Solange dies nicht der Fall ist, kann der VERANSTALTER seine Leistung zurückhalten.

Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen ist die VERANSTALTER dazu berechtigt, seine Leistung gegenüber dem KUNDEN zurückzubehalten. Ein dadurch dem KUNDEN, oder seinem Endkunden oder Dritten entstehender Schaden, kann nicht zu Lasten des VERANSTALTERS geltend gemacht werden.

Sofern die Forderungen nicht binnen vierzehn Tagen bezahlt werden, wird der VERANSTALTER den gesetzlich zulässigen Verzugszins ab dem Tag der Fälligkeit verrechnen.

6. Verhalten bei Events und Ersatz-Speaker

Die KUNDEN sind verpflichtet, ihre Teilnahme an einem EVENT durch Vorlage eines gültigen Tickets auszuweisen. Personen, die kein gültiges Ticket erworben haben, dürfen am EVENT nicht teilnehmen.

Im Falle eines ungebührlichen Verhaltens, behält sich der VERANSTALTER vor, den KUNDEN vom EVENT auszuschließen.

Der VERANSTALTER ersucht, dass jeder KUNDE vor Teilnahme an einem EVENT zeitnahe vor diesem EVENT einen aktuellen COVID-Test durchführt.

Die Aussteller mit Messeständen sind verpflichtet, deren Messestände mindestens drei Stunden vor offiziellem Beginn des EVENTs vollständig aufzustellen.

Nach offizieller Beendigung des EVENTS enden sämtliche Pflichten des VERANSTALTERS.

Sofern ein KUNDE die Durchführung eines Vortrages angekündigt hat, ist dieser verpflichtet, auch kurzfristig, einen Ersatz-Speaker*In vorzusehen, wenn der ursprüngliche angekündigte Speaker*In ausfallen sollte. Der Ersatz-Speaker*In, und dessen Vortrags-Thema, muss vorab mit dem VERANSTALTER abgestimmt werden.

7. Leistungsstörungen und höhere Gewalt

Sofern das EVENT aus Gründen, welche nicht in der Sphäre des VERANSTALTERS gelegen sind (zB Stromausfall, höhere Gewalt, Cyber-Attacken, Epidemie), nicht abgehalten werden kann, bleiben die Entgeltpflichten des KUNDENS davon unberührt. Der VERANSTALTER wird sich jedoch um eine gütliche Einigung bemühen.

8. Haftung für Schadenersatz, Gewährleistung und Verantwortung für Messestände

Die Haftung des VERANSTALTERS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach mit der Höhe der Eventgebühren beschränkt.

Der VERANSTALTERS übernimmt keine Haftung für Inhalte, die beim EVENT kommuniziert wurden.

Die vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch für vom VERANSTALTER eingesetzte Subunternehmen.

Der VERANSTALTER übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die bei Messeständen entwendet oder beschädigt werden. Der KUNDE trägt die Verantwortung, dass Gegenstände auf den Messeständen ausreichend gesichert sind.

9. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses sowie von Gesetzen im erforderlichen Ausmaß erlaubt (Art 6 Abs 1 lit b und c DSGVO).

Der VERANSTALTER informiert darüber, dass Daten des KUNDENS für Werbezwecke aufgrund berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) verarbeitet werden können. Der KUNDE ist berechtigt, einer Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

10. Fotos und Videos

Der VERANSTALTER informiert darüber, dass bei EVENTS Fotos und Videos gemacht werden können und diese im Internet, Socialen Medien oder anderen Medien veröffentlicht werden können. Möchte der KUNDE dies nicht, so kann er dieser Datenverarbeitung vor Aufnahme der Fotos/des Videos widersprechen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich.

12. Sonstiges

Falls ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Der VERANSTALTER empfiehlt dem KUNDEN diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dauerhaft zu speichern.